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Firmengründung Gran Canaria, Kanarische Inseln
Es ist nicht immer einfach, ein Unternehmensprojekt in Angriff zu nehmen, aber auf den Kanarischen Inseln ist die Gründung einer Gesellschaft, insbesondere einer Sociedad de la Responsabilidad Limitada (S.L. – equivalent zu deutscher GmbH), die eine Anfangsinvestition von nur 3.000 Euro erfordert (Stammkapital), erschwinglicher für jeden Unternehmer, da sie niedrigere Steuersätze als das spanische Festland hat, zusammen mit den anderen Vorteilen des Wirtschafts- und Steuersystems der Kanarischen Inseln.
Gründung einer SL auf Gran Canaria – Schritt für Schritt:
Firmenname – Handelsregister
Ein Antrag muss beim spanischen Handelsregister gestellt werden. Wenn der gewünschte Name noch nicht vergeben wurde, versendet das Zentrale Handelsregister ein sogenanntes Certificado Negativo. Dieses ist zum Zeitpunkt der Gesellschaftsgründung beim Notar vorzulegen.
Bankkonto
Bei einer spanischen Bank wird ein Girokonto auf den Namen der Gesellschaft eröffnet und das Stammkapital wird einbezahlt. Von der Bank erhält man eine Bescheinigung, die beim Gründungstermin vorzulegen ist. Die Mindesthöhe des Gründungskapitals beträgt 3.000,00 EUR.
Satzung
Gemäss der Gesellschaftsaktivität bereiten unsere Rechtsanwälte die Gesellschaftsatzung vor. Die Satzung ist ein Teil der öffentlichen Gründungsurkunde der Gesellschaft.
Steuernummer (Número de identificación fiscal)
Zum Zeitpunkt der Gründung erhält man eine provisorische Steuer-Identifikationsnummer für die neu gegründete Gesellschaft. Bei der Steuerbehörde wird dann die endgültige Steuernummer beantragt, die Dauer der Erteilung kann bis zu 6 Monaten betragen.
Abgabe der Steuererklärung zur Vermögensübertragungssteuer
Eintragung der Gründungsurkunde im Handelsregister (Registro Mercantil Central)
Nach der Eintragung erlangt die neue Gesellschaft den Status einer juristischen Person und kann mit der Aktivität beginnen.
Endgültige NIF (Steuernummer), Erfüllung der Steuerpflichten
Nach dem die SL bei der spanischen Steuerbehörde angemeldet wird, wird die endgültige Steuernummer erteilt.
Registrierung im Umsatzsteuersystem der Kanarischen Inseln – IGIC (Impuesto General Islas Canarias)
AKTUELL : Ab dem 01.01.2018 gilt wieder die Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer, dass erst ab 30.000,00 EUR Jahresumsatz eine Anmeldung in dedr Umsatzsteuerpflicht (IGIC) erforderlich ist. Der Kleinunternehmer kann keine Vorsteuer abziehen und keine Umsatzsteuer auf seinen Ausgangsrechnungen ausweisen. Der Kleinunternehmer kann auf diese Freistellung verzichten. Dieser Verzicht gilt dann mindestens für 3 Jahre.
Zusätzlich zu den oben genannten Schritten zur Gesellschaftsgründung auf Gran Canaria müssen noch weitere Pflichten erfüllt werden: Erlangung kommunaler Lizenzen, Registrierung in der Sozialversicherung.
Kontaktieren Sie unsere Rechtsanwälte und Steuerberater. Unser Expertenteam berät Sie bei den Fragen hinsichtlich Firmengründung auf Gran Canaria. Wir bieten nicht nur die Gesellschaftsgründung an, sondern auch eine langfristige Betreuung in Recht und Steuer.
Unser Service:
- Buchhaltung, Bilanzerstellung
- Beratung Sondersteuersystem Kanarische Inseln – ZEC, RIC
- Steuerpflichten für Gesellschaften – Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer
- Lohnbuchhaltung
- Vertretung vor Sozialversicherungsbehörden
- Vertretung vor Arbeitsgerichten, SEMAC
- Vorbereitung für den Börsengang
- Gesellschaftsumwandlungen, Sitzverlegungen
- Markenrecht
Honorar
Das Honorar für die komplette Firmengründung auf Gran Canaria beträgt 800,00 EUR zzgl. Notar und Handelsregisterkosten bei einer SL mit 3.000,00 EUR Gründungskapital.
Wir stehen Ihnen in unseren Kanzleiräumlichkeiten in Centro Comercial Sonnenland, local 308, 35100 Gran Canaria zur Verfügung.
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