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Erben auf Gran Canaria

 

Deutsches Testament auf Gran Canaria im Jahre 2023

 

Stand: 11.11.2022

 

Wann benötige ich deutsches Testament auf Gran Canaria?


Sobald Sie eine Immobilie auf Gran Canaria kaufen, ist ein Testament auf Gran Canaria zu erstellen, da bei einer Erbschaft nur eine Grundbuchumschreibung stattfinden kann, wenn ein Erbnachweis vorliegt und dies ist im Testament auf Gran Canaria in öffentlicher Urkunde erstellt.

Seit dem Inkrafttreten der europäischen Erbrechtsverordnung, am 17.08.2015, kann ein Deutscher für seine Ferienimmobilie auf Gran Canaria ein Testament erstellen, zweisprachig und mit der Rechtswahl des deutschen Erbrechts.


Vorteile des deutschen Testaments auf Gran Canaria

  • Ein Testament auf Gran Canaria ist wesentlich preiswerter als in Deutschland. Bei einem Nachlassvermögen von 500.000 EUR köennen mehr als 1.000 EUR Notar und Anwaltskosten gespart werden
  • Nach dem Tod wird kein europäisches Nachlasszeugnis oder Erbschein mit Apostille verlangt, da das auf Gran Canaria erstellte Testament als Erbzeugnis gilt, und damit werden weitere Kosten gespart.

Service

Nutzen Sie unsere Beratung und Dienstleistung der zweisprachigen Testamentserstellung.

Berater Tipp für die Testamentserstellung


Gerade bei Patchwork Konstellationen und Kindern aus verschiedenen Ehen, sollte schon im Testament genau bestimmt sein, welcher Erbe was bekommt.

Beispiel

 

Ich setze meinen Sohn als Vermächtnisnehmer ein. Er soll den Bungalow in Maspalomas, Gran Canaria, erhalten, wogegen meine Tochter das Bankkonto auf Gran Canaria erhält.
Alleinerbin wird meine Ehefrau.

Streitvermeidung  unter den Erben, schon bei der Testamentserstellung zu Lebzeiten

Mit dem obigen Beispielssatz im Testament wurde eine Erbengemeinschaft vermieden und damit jeder Streit um die Erbauseinandersetzung.
Streitanfällig wäre die Sache, wenn im Testament steht: Ich setze meine beiden Kinder und meine Ehefrau zu gleichen Teilen als Erbe ein.

Hier kann die Erbschaftsauseinandersetzung nur stattfinden, wenn alle 3 Erben mitwirken. Ansonsten bliebe nur der Rechtsstreit, sei es schnell und zügig beim Schiedsgericht oder beim Amtsgericht auf Gran Canaria.

 

Das Gerichtliche Verfahren auf Gran Canaria hätte in solch einem Fall, folgenden Ablauf

 

  1. Klage auf Inventarstellung und Bewerung der Nachlassgüter
  2. Eingigungsversuch und bei Scheitern
  3. mündlicher Prozess zur Aufteilung (juicio verbal) und das Urteil muss rechtskräftig und vom Gericht bestäetigt sein, bevor es schliesslich zur Umschreibung und Eintragung des Erben im Grundbuch ausreicht.

 

Nutzen Sie unsere Fachkompetenz im deutsch-spanischen Erbrecht RA D.Luickhardt, Maspalomas, Gran Canaria.

 


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