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Legalium - Rechtsanwälte und Steuerberater Spanien

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Erben auf Gran Canaria

 

Professionelle Abwicklung in Steuer und Recht

 

Unseren Service der Erbvollabwicklung bieten wir Ihnen auf allen Kanarischen Inseln, vor allem auf Gran Canaria und Teneriffa an, und zwar in Zusammenarbeit mit unserem Hausnotar und der spanischen Steuerbehörde vor Ort.

Die Erbschaftsabwicklung sollte innerhalb von 6 Monaten nach dem Tod des Erblassers abgeschlossen sein, damit keine Verzugszinsen in der Erbschaftssteuer in Spanien entstehen.

Die Erbschaftsteuer kann auf die deutsche Erbschaftssteuer proportional nach deutschem Erbschaftsteuerrecht angerechnet werden. Hierzu ist selbstverständlich erforderlich, dass in Deutschland ebenso Erbschaftsteuer zu bezahlen ist.

Hinweis:

Die bisherige Gesetzeslücke, die Verjährung der Erbschaftsteuer in Spanien abwarten zu können, wenn der Todesfall nicht in Spanien eintrat, ist seit 01.01.2003 nicht mehr gegeben. Daraus folgt, dass die Verjährung erst zu laufen beginnt, wenn eine spanische Behörde von dem Todesfall Kenntnis erlangt hat und nicht mit dem Tage des Todes.

Wir erledigen die Erbschaftsabwicklung innerhalb von 4-6 Wochen nach Erhalt aller notwendigen Dokumente.

 

Beachten Sie die Besonderheiten in der Erbschaftsteuer auf Gran Canaria.

Link: Besonderheiten in der Erbschaftsteuer

LEGALIUM Rechtsanwälte und Steuerberater bietet Ihnen:

 

Erbvollabwicklung auf Gran Canaria als Erbe von Immobilienvermögen
Bankkontoauflösung in Spanien
Abwickung von Erbschaften von Gesellschaftsanteilen (spanische SL)
Nachlasskonkurs in Spanien
Abwicklung von Staatserbschaften für öffentliche Körperschaftetn oder deutsche Bundesländer
Gerichtliche Erbauseinandersetzung in Spanien
Verteidigung und Klage aus Vermächtnis vor spanischen und deutschen Gerichten
Mediation und Streitschlichtung unter Erben
Beratung im Erbfall bei Time Share Rechten

 

Link: Weitere Themen im spanischen Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht

 


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