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Erbschaftsteuer Gran Canaria

 

Aktuell 2024

Zum 05.09.2023 wurde wieder die 99,9% Vergüngstigung in der Erbschaftssteuer auf den Kanarischen Inseln (Gran Canaria, Teneriffa, Fuerteventura u.a.) eingeführt. Damit wurde die Erbschaftssteuer der Gruppen 1 – 3 (Kinder, Ehegatten, Geschwister) ohne Wertbegrenzung praktisch wieder abgeschafft.

 

Zum besseren Verständnis einer Abwicklung einer Erbschaft auf Gran Canaria.

Ausgangsfall: eine Person, die dauerhaft in Deutschland oder der Schweiz gelebt hat, aber auf Gran Canaria eine Ferienimmobilie hatte, verstirbt. Der Nachlass muss abgewickelt werden.

 

Erbrecht

Es kommt das Erbrecht des Heimatlandes, also das deutsche oder schweizer Erbrecht zur Anwendung, keinesfalls das spanische Erbrecht.

 

Erbschaftsteuer

Wenn der Verstorbene und die Erben in Deutschland leben, dann ist die deutsche Erbschaftsteuer auf den gesamten Nachlass anzuwenden.

ABER:

Für die Immobilie auf Gran Canaria ist auch auf Gran Canaria eine Erbschaftsteuererklärung abzugeben, da die Immobilie dort belegen ist und im Grundbuch auf die Erben eingetragen werden muss..

Tipp

Geben Sie zunächst die Erbschaftsteuererklärung auf Gran Canaria ab. Wenn es zu einer Zahlung einer Erbschaftsteuer auf Gran Canaria kommt, kann diese Steuerlast dann auf die deutsche Erbschaftsteuer nach Art.21 deutsches Erbschaftsteuergesetz angerechnet werden.

 

Vereinfachtes Beispiel zur Erbschaftsteuer auf Gran Canaria

Die Immobilie auf Gran Canaria ist 200.000 Euro Wert und es erben 2 Kinder.

Jedes Kind hat auf Gran Canaria einen Freibetrag von: 23.120 Euro

Besteuerungsgrundlage pro Kind: 76.880 Euro

Jedes Kind hat eine Vergünstigung in der Erbschaftsteuer auf Gran Canaria von 99,9%

Damit ist die Erbschaftsteuer praktisch steuerfrei.

Die spanische Finanzbehörde begründet die Steuerpflicht auf Gran Canaria gesetzlich wie folgt:

 

Beschränkte Erbschaftsteuerpflicht für Immobilien in Spanien

Personen, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz nicht in Spanien haben, sind verpflichtet, die Steuerklärung und Zahlung der Steuer für Waren und Rechte durchzuführen, die sich auf spanischem Gebiet befanden, ausgeübt werden konnten oder erfüllt werden mussten und die durch Erbschaft, Hinterlassenschaft oder einen anderen Erbanspruch erworben wurden.

Ebenso die Beträge, die die Begünstigten von Lebensversicherungsverträgen erhalten, auch dann maßgeblich, wenn der Vertrag als Nichtresident, mit einer Versicherungsgesellschaft in Spanien oder mit einer spanischen Versicherungsgesellschaft, unabhängig vom Ort des Vertragsabschlusses, abgeschlossen wurde.

Die Steuerpflichtigen der Erbschaftsteuer sind verpflichtet, eine Person mit Wohnsitz in Spanien zu benennen, die sie gegenüber der Steuerbehörde in Bezug auf ihre Verpflichtungen für diese Steuer vertritt.

 

Nutzen Sie unseren Service der kompletten Erbschaftsabwicklung und Steuervertretung auf Gran Canaria auf deutsch.

 

Wir erledigen für Sie:

  • Grundbuchprüfung, ob die Immobilie Eigentum des Erblassers ist, und lastenfrei
  • Schuldenfreiheit (Steuerschulden beim spanischen Staat, Gemeinde).
  • Berechnung des Steuerwerts der Immobilie (Referenzwert als Mindestwert bei der Erbschaft)
  • Marktwertermittlung durch unseren Hausarchitekten, wenn die Immobilie der Erbschaft verkauft werden soll
  • Berechnung der zu zahlenden Wertzuwachssteuer mit Prüfung der Vergünstigung(plusvalía municipal)
  • Gesamtkostenaufstellung /Honorar, Grundbuch und Notarkosten, Steuern,
  • Anfrage des spanischen Justizministeriums, Testament und Lebenversicherungsregister
  • Vollständige rechtliche Beratung, steuerliche Vertretung und Abwicklung Ihres Nachlasses ohne Ihre Anwesenheit auf Gran Canaria, Teneriffa mittels einer Anwaltsvollmacht
  • NIE Nummer Antrag Spanien (notwendige spanische Steuernummer fuer die Nachlassabwicklung)
  • Steuerliche Anmeldung + Erbschaftssteuererklärung in Spanien mit Günstigkeitspruefung.
  • Ummeldung von allen Versorgungsunternehmen (Wasser, Strom, Grundsteuer,  …) auf den Erben
  • Grundbucheintragung Spanien, Gran Canaria, Teneriffa, Fuerteventura
  • Lastschrift auf dem Bankkonto der Erben aller Versorgungsunternehmen, einschließlich der jährlichen Grundsteuer (IBI) und der Basura (Müll) Steuern. TIPP Es ist kein spanisches Bankkonto mehr erforderlich, sondern es ist das deutsche Bankkonto im SEPA Verfahren ausreichend.
  • Beratung zu Optionen nach der ErbschaftVerkauf der Immobilie – Nutzen Sie unser Maklernetz zur Käufersuche + Rechtliche und steuerliche Abwicklung.Behalten der Immobilie zur Eigennutzung – wir erstellen Ihre Steuererklaerung in Spanien (Modell 210), Behalten der Immobilie zur touristischen Vermietung – wir beantragen die Lizenz zur Vermietung und erledigen die Steuererklaerungen in Spanien.
  • Steuervertretung in Spanien und auf Wunsch in Deutschland

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