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Erbschaftsteuer Gran Canaria

 

Aktuell 2019

Zum besseren Verständnis einer Abwicklung einer Erbschaft auf Gran Canaria.

Ausgangsfall: eine Person, die dauerhaft in Deutschland oder der Schweiz gelebt hat, aber auf Gran Canaria eine Ferienimmobilie hatte, verstirbt. Der Nachlass muss abgewickelt werden.
 

Erbrecht

Es kommt das Erbrecht des Heimatlandes, also das deutsche oder schweizer Erbrecht zur Anwendung, keinesfalls das spanische Erbrecht.
 

Erbschaftsteuer

Wenn der Verstorbene und die Erben in Deutschland leben, dann ist die deutsche Erbschaftsteuer auf den gesamten Nachlass anzuwenden.

ABER:

Für die Immobilie auf Gran Canaria ist auch auf Gran Canaria eine Erbschaftsteuererklärung abzugeben, da die Immobilie dort belegen ist.
 

Tipp

Geben Sie zunächst die Erbschaftsteuererklärung auf Gran Canaria ab. Wenn es zu einer Zahlung einer Erbschaftsteuer auf Gran Canaria kommt, kann diese Steuerlast dann auf die deutsche Erbschaftsteuer nach Art.21 deutsches Erbschaftsteuergesetz angerechnet werden.
 

Vereinfachtes Beispiel zur Erbschaftsteuer auf Gran Canaria

Die Immobilie auf Gran Canaria ist 200.000 Euro Wert und es erben 2 Kinder.

Jedes Kind hat auf Gran Canaria einen Freibetrag von: 23.120 Euro

Besteuerungsgrundlage pro Kind: 76.880 Euro

Jedes Kind hat eine Vergünstigung in der Erbschaftsteuer auf Gran Canaria von 99,9%

Damit ist die Erbschaftsteuer praktisch steuerfrei.

Die spanische Finanzbehörde begründet die Steuerpflicht auf Gran Canaria gesetzlich wie folgt:
 

2 B) Beschränkte Erbschaftsteuerpflicht für Immobilien in Spanien

Personen, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz nicht in Spanien haben, sind verpflichtet, die Steuerklärung und Zahlung der Steuer für Waren und Rechte durchzuführen, die sich auf spanischem Gebiet befanden, ausgeübt werden konnten oder erfüllt werden mussten und die durch Erbschaft, Hinterlassenschaft oder einen anderen Erbanspruch erworben wurden.

Ebenso die Beträge, die die Begünstigten von Lebensversicherungsverträgen erhalten, auch dann maßgeblich, wenn der Vertrag als Nichtresident, mit einer Versicherungsgesellschaft in Spanien oder mit einer spanischen Versicherungsgesellschaft, unabhängig vom Ort des Vertragsabschlusses, abgeschlossen wurde.

Die Steuerpflichtigen der Erbschaftsteuer sind verpflichtet, eine Person mit Wohnsitz in Spanien zu benennen, die sie gegenüber der Steuerbehörde in Bezug auf ihre Verpflichtungen für diese Steuer vertritt.
 

Nutzen Sie unseren Service der kompletten Erbschaftsabwicklung und Steuervertretung auf Gran Canaria auf deutsch.


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