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Immobilienrecht, Baurecht Gran Canaria, Fuerteventura

 

Baurechtliche Anordnung Gran Canaria, Fuerteventura –  Abriss Finca

 

In diesem Jahre 2024 werden verstärkt auf Fuerteventura und Gran Canaria Fincas und Rústico Grundstücke geprüft, ob diese baurechtlich genehmigungsfähig sind, obgleich ohne Baugenehmigung erbaut, oder abgerissen werden müssen.

 

MERKE:

Jeder Grundstückskauf einer sogenannten Finca auf Fuerteventura oder Gran Canaria ist rechtlich zu prüfen, da die Behörden auch dem Immobilienkäufer den Abriss anordnen, obgleich dieser die Immobilie selbst nicht gebaut, sondern gutgläubig erworben hat.


TIPP:

Sollte bei einem Grundstückskauf mit Bebauung die Immobilie nicht im Grundbuch eingetragen sein, dann ist Vorsicht geboten, da dies ein Indiz für eine Immobilienbebauung ohne Baugenehmigung sein kann.

Die baurechtliche Prüfung wird in der Regel von der Gemeinde begonnen mit einer Ladung zur Behörde oder aber der Bauprüfer der Gemeinde kommt unangekündigt auf die Finca zur Prüfung der baurechtlichen Situation.

Als zweites ergeht eine Aufforderung zur Stellungnahme des Bescheides über die illegalen Bauten, in der Regel innerhalb von einem Monat.

Dann erfolgt ein technischer Bericht – sogenannter  informe tecnico

Danach ergeht der vorläufige Bescheid mit den Massnahmen

  1. Abriss oder
  2. Rückbau oder
  3. Nutzungsuntersagung

Hiergegen sind Rechtsmittel auf Verwaltungsebene einzulegen.

Dieses Rechtsmittel kann dann zur Einstellung des Verfahrens führen, oder durch Bescheid zur endültigen Entscheidung.

Dieser Verwaltungsakt kann wiederum angefochten werden. Nach der darauffolgenden Entscheidung der Behörde sind dann die  Verwaltungsgerichte zum Schutz der  Rechte anzurufen.

Von einer unabhängigen Behörde kann zudem ein Bussgeldverfahren eingeleitet werden, jedoch nur gegen denjenigen, der verschuldetermassen rechtswidrig ohne Baugenehmigung das Gebäude erstellt hat


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