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Immobilienkauf Gran Canaria

 

Lasten Grundbuch

Sie möchten eine Immobilie auf Gran Canaria in Maspalomas kaufen und bei der Grundbuchkontrolle, die wir für Sie durchführen, erscheint der Lasteneintrag, dass der Komplex, in dem die Immobilie gelegen ist, der zentralen touristischen Vermietung nach dem Gesetz 7/1995 (Regelung des Tourismus Gran Canaria) unterworfen ist.

 

Kann die Immobilie trotzdem verkauft werden?

Der Grundbucheintrag der touristischen Nutzung verhindert nicht den Kauf und ist keine Last, die in erster Linie ein wirtschaftlicher Nachteil ist. Sollte der Apartmentkomplex ordentlich verwaltet werden, kann auch die touristische Vermietung unter Zentralvermietung interessante Renditen erbringen.

 

Service

Nutzen Sie unseren Steuerberaterservice, so dass Sie als Nichtsteuerresident die steuerlichen Verpflichtungen auf Gran Canaria erfüllen.

 

Kann die Immobilie privat für den dauerhaften Wohnsitz genutzt werden?

Eine Wohnnutzung insbesondere als Erstwohnsitz ist nur erlaubt, wenn gemäss der aktuellen Gesetzeslage im Jahre 2018 die Nutzung als Erstwohnsitz in dieser konkreten Immobilie schon vor dem 01.01.2017 ausgeübt und nicht untersagt wurde. Das Gesetz spricht von der tatsächlichen Nutzung (uso efectivo)

 

Kann die Immobilie privat touristisch vermietet werden?

Nein, die Immobilie kann privat nicht touristisch vemietet werden, wenn eine Zentralvermietung angeordnet ist. Dies ist gesetzlich im kanarischen Bodengesetz und in der siebten Übergangsregelung des Gesetzes geregelt.

 

Tipp

Nutzen Sie unser Immobilienkaufservicepaket zur Vollabwicklung des Immobilienkaufes auf Gran Canaria, so dass Sie im Vorfeld abgeprüft haben, welche Nutzung zulässig ist. In dem Fall kann im Rahmen einer Einzelfallberatung ein Lösungsweg gefunden werden, insbesondere wenn die Eigentümergemeinschaft den Ausstieg aus der zentralen Vermietung durch Hauptversammlungsbeschluss beschlossen hat oder gar die Satzung der Wohnungsgemeinschaft anpasst.

Der Gesetzestext sagt aus, dass eine private touristische Vermietung grundsätzlich untersagt ist, da der Gedanke der Zentralvermietung, die ordentliche Erhaltung des Komplexes, als auch eine optimale wirtschaftliche Nutzung der touristischen Unterkünfte gewährleistet sind. Die ist nicht mehr gewährleistet, wenn individuell vermietet und selbst genutzt wird.

Grundsätzlich kann die Wohnnutzung, sporadisch, also nicht als dauerhafter Wohnsitz, nicht untersagt werden, da dies ein Eingriff in das verfassungsrechtlich geschützte Gut des „Eigentums an einer Immobilie auf Gran Canaria“ einschränken würde.

 


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