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Immobilienkauf in Gran Canaria von einer spanischen SL (GmbH)

 

 

Steuervorteile in der  Grunderwerbssteuer von 6.5% im Jahre 2023

Heutzutage finden Immobilienkäufe auf Gran Canaria meist als direkter Kauf der Immobilie statt, wenngleich es noch immer Immobilien gibt, die mit einer SL (spanischen GmbH) gekauft wurden und der Käufer die Möglichkeit hat, ohne Grunderwerbssteuer die Immobilie zu erwerben, und zwar durch den Erwerb der SL Anteile.

Bei einem Immobilienkauf von 400.000 EUR, kann man bis zu 27.000 EUR Grunderwerbssteuer auf Gran Canaria sparen.  Auf Mallorca wären es sogar 32.000 EUR Steuerersparnis. 

Das Gesetz wurde am 11.07.2021 aktualisiert und es gilt, sollten die SL Anteile von zwei natürlichen Personen mit jeweils 50% erworben werden oder eine Immobilie mit weniger als 50% erworben werden, wie zum Beispiel 3 Personen die SL Anteile erwerben, dann gilt nicht die Vermutung, dass Grunderwerbssteuer zu zahlen ist, und der Wille der Steuerumgehung vorliegt, sondern es würde der Art.314 Absatz 1 LMV gelten und es würde umsatzsteuerfrei und grunderwerbssteuerfrei der Anteilsverkauf stattfinden.

Diese Regelung gilt nicht nur auf Gran Canaria, sondern kann ebenso auf Mallorca Anwendung finden, wo die Steuerersparnisse wesentlich höher sind, da die Grunderwerbssteuer auf Mallorca je nach Immobilienkaufpreis, bzw Referenzwert zwischen 8 und 11% liegt.

Aufgrund der Gesetzessystematik gibt es einen subjektiven und objektiven Tatbestand und eine Vermutungsregelung, und die Vermutung des Steuerumgehungswillens besteht, wenn 

  • In den letzten 3 Jahren vor der SL Anteilsveräusserung erst die Einbringung der Immobilie in die SL erfolgte;
  • oder die SL mehr als 50% Aktivvermögen in Form von Immobilien hat, und keine gewerbliche Aktivität ausgeübt wird, oder, wenn nach Erwerb von mehr als 50% der SL Anteile, noch weitere Anteile erworben werden
  • oder von einer SL die mehr als 50% Anteile erworben werden, die wiederum mehr als 50% der Geschäftsanteile an einer anderen SL haelt, die eine Vermögenshaltungsgesellschaft ist.

Sollte einer der 3 Varianten vorliegen, ist zu empfehlen die Grunderwerbssteuer zu zahlen, und in jedem Falle muss der SL Anteilskauf anwaltlich und steuerlich durch unsere Kanzlei beraten und begleitet werden. 

 


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