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Gran Canaria – Bewertung einer Immobilie

 

Quadratmeterabweichung, aktuelle Gesetzesänderungen 

 

Beachten Sie einen der wesentlichen Vertragsbestandteile bei einem Immobilienkauf auf Gran Canaria.

Immobilienbeschreibung: Diese ist oftmals fehlerhaft, da nur das Grundbuch kopiert wird, aber nicht die Reaelität wiedergegeben wird.

 

Typische Fälle aus der Praxis


Quadratmeterabweichung zwischen Grundbuch, Kataster und den realen Massen 

  • Fehlende Eintragung im Grundbuch von Umbauten 
  • Fehlende Eintragung im Grundbuch der gesamten Immobilie, aufgrund Küstenlage und Kollision mit dem Küstenschutzgesetz; 
  • Fehlende Eintragung im Kataster 
  • Grundbuchbeschreibung stimmt nicht mit der Aufteilung überein. Es wird ein Kellerraum von 110 qm beschrieben, aber in Wirklichkeit ist dieser Kelleraum mittlerweile als Wohnraum umgewidmet worden, ohne Meldung an die Behörden.
  • Immobilienwert wird niedriger angegeben, als der wirkliche Kaufpreis.

 

 

Aktuell

Zum 01.01.2022 wurden die sogenannten Referenzwerte eingeführt, diese werden voraussichtlich 90% des Marktwertes sein und diese Referenzwerte sind verpflichtend bei Erbschaft und Immobilienkauf in Spanien in der Kaufurkunde anzugeben. Es wird erwartet, dass damit bis zu 80% die Immobilienpreise bei bestimmten Immobilien in Regionen wie Gran Canaria, Teneriffa, und Mallorca steigen dürften, und damit die Grunderwerbssteuerzahllast wesentlich erhöht wird.

Ungeachtet der genannten Fallstricke bei einem Immobilienkauf in Spanien, Gran Canaria, die mit dem Sorglospaket und der Vollabwicklung des Immobilienkaufes durch RA D.Luickhardt, und sein Legalium Team vermieden werden können, ist bei jeder Immobilienbeschreibung in einem privaten Reservierungsvertrag, Anzahlungsvertrag (contrato de arras) oder auch notariellen Kaufvertrag (escritura) mindestens zu nennen.

 

Wichtige Klauseln in einer Urkunde zum Immobilienerwerb

  • Grundbuchbeschreibung der Immobilie + Berichtigungshinweis
    (Hinweis: Bei Neubau ist der Bauplan und die dortige Beschreibung einzufuegen)
  • Grundbuchdaten wie Grundbuchamt, Liegenschaftsnummer (finca)
  • Daten der Erwerbsurkunde
  • Katasterreferenz
    Koordination mit Kataster (bei fehlender Uebereinstimmung, sind wir als Rechtsanwälte beizuziehen.
  • Quadratmeter: Gesamtfläche, Ueberbaute Fläche
  • Grenzen und Bezeichnung der Nachbarn
  • Erhaltungszustand der Immobilie
  • Wert (ab dem 01.01.2022 der sogenannte Referenzwert) 

 

Sonstige notwendige Bestandteile einer spanischen Kaufurkunde über eine Immobilie 

  • Daten Verkäufer und Käufer, NIE + Personalausweis, Familienstand 
  • Kaufpreis und Zahlungsweise 
  • Lasten der Immobilie 
  • Datum von Besitz und Eigentumsübergabe 
  • Arras – Anzahlung 
  • Kostenverteilung 
  • Garantien, Gewährleistungausschluss 

 

 

 
 
 
 
 
 
 

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