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Steuern aus der Zwangsversteigerung – Immobilienkauf
RA D.Luickhardt, Steuerberater und Rechtsanwalt für Immobilienrecht in Spanien und Deutschland und sein Legalium Team stehen Ihnen für die Begleitung und vollständigen rechtlichen und steuerlichen Abwicklung Ihres Immobilienkaufes auf Gran Canaria zur Verfügung.
Desweiteren suchen wir mit unserer Hausmaklerin die adäquate Immobilie nach Ihrem Anforderungsprofil mit garantierter Rechtskontrolle von Legalium und führen auch Zwangsversteigerungen als Bieter für Sie auf Gran Canaria durch.
Mit dem Online Portal der spanischen Justiz können Immobilien auf Gran Canaria online ersteigert werden. Die Versteigerung kann durch das Gericht oder einen Notar durchgeführt werden.
Welche Steuern fallen bei der Ersteigerung einer Immmobilie auf Gran Canaria an?
Grunderwerbsteuer
Es ist die Grunderwerbsteuer mit einem Steuersatz von 6,5% zu bezahlen.
gemeindliche Wertzuwachssteuer
Desweiteren fällt die gemeindliche Wertzuwachssteuer (plusvalía municipal) an.
Nach der aktuellen Rechtsprechung von DGT 21.06.2018, fällt diese Steuer auch bei einer Zwangsversteigerung an, jedoch muss der veräussernde Eigentümer nach Art.109 LH diese Steuer bezahlen, hilfsweise haftet die Immobilie.
Wann werde ich als Ersteigerer Eigentümer der ersteigerten Immobilie?
Der Gerichtssekretär erlässt einen Bescheid (decreto de adjudicacion), in dem der Zuschlag der Immobilie bestätigt wird. Dieses Dokument bestätigt den Eigentumserwerb und dient nach Bezahlung der Grunderwerbsteuer zur Eintragung im Grundbuch.
Grunderwerbsteuer als auch gemeindliche Wertzuwachssteuer werden erst mit Erlass des Bescheides fällig.
Wenn der Notar die Versteigerung durchfüehrt, dann wird eine Erwerbsurkunde erstellt, die gleichzeitig mit dem Eigentumsübergang den Besitzübergang bestätigt.
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Nutzen Sie unseren Service der vollständigen Abwicklung Ihres Immobilienkaufes auf Gran Canaria, auch in der Zwangsversteigerung mit attraktiven Preisen unter dem Marktwert.
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