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Eigentümerversammlung Spanien
Als Eigentümer einer Ferienwohnung in Spanien, sei es auf Gran Canaria, Teneriffa, Mallorca oder dem Festland Spanien, haben Sie das Recht an der jährlichen Eigentümerhauptversammlung teilzunehmen.
Dies ist auch dringend zu empfehlen.
Zu beachten ist, dass die Vollmachtserteilung an einen entfernten Bekannten oder gar Nachbarn, zu schwerwiegenden Nachteilen führen kann, wenn Sie nicht wissen, zu welchen Themenpunkten in der Jahreshauptsammlung ein Beschluss gefasst wurde und wie Ihre Vertretung in Ihrem Namen abgestimmt hat.
Deshalb bieten wir Ihnen die professionelle Vertretung bei der jährlichen Eigentümerversammlung an.
Ein häufiges Bespiel aus der Praxis ist die Abstimmung zu der Installation von Satellitenanlagen. Ihre Vertretung stimmt zu. Sie wissen nicht davon, und müssen sich deshalb an den Kosten beteiligen, obgleich die Satellitenanlage möglicherweise nur den spanischsprechenden Miteigentümern dient. Mit Ihrer positiven Stimmabgabe haben Sie jede Beschwerdemöglichkeit verwirkt.
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