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Spanische SL (Sociedad de la Responsabilidad Limitada)

 

Buchhaltung

Wenn die Wertberichtigung als freiwillige Neubewertung betrachtet wird, hat sie keine Auswirkungen auf die Körperschaftssteuer.
 

Entscheidung Steuerbehörde – DGT CV 25-10-18-18

Bei der Gründung einer Gesellschaft bringt einer der Gesellschafter Beteiligungen an vier Unternehmen ein, wodurch diese Transaktion der Steuerregelung der Unternehmenssanierung unterliegt.

Die Beteiligungen wurden buchhalterisch zum Nennwert oder zu den Anschaffungskosten bilanziert, obwohl ihr Wert höher war.

Da nun davon ausgegangen wird, dass die korrekte Bilanzierung auf dem gebuchten Sollwert der Beteiligungen zum Zeitpunkt ihrer Einbringung basiert, wird ihr Wert erhöht, wobei die Gegenbuchung eine Erhöhung des Eigenkapitals ist. Es stellt sich die Frage nach den Folgen dieser Transaktion für die Körperschaftssteuer.

Nach dem allgemeinen Kontenplan dürfen Vermögenswerte nicht neu bewertet werden, auch wenn ihr Marktwert ihren Buchwert übersteigt. Wenn der Steuerpflichtige jedoch freiwillig sein Vermögen ohne den Schutz eines gesetzlichen oder regulatorischen Standards neu bewertet, hat diese Neubewertung keine Auswirkungen auf die Körperschaftssteuer.

Wenn das Unternehmen im konkreten Fall die Neubewertung der Beteiligungen durchführt, generiert es somit keine Erträge, die in die Steuerbemessungsgrundlage der Steuerperiode einzubeziehen sind, in dem die Neubewertung durchgeführt wird.

Die Erträge und Aufwendungen werden auf den gleichen Wert ermittelt, den sie vor der Neubewertung hatten, so dass der Steuerpflichtige die entsprechenden Anpassungen des Buchgewinns oder -verlusts vornehmen muss, um die Steuerbemessungsgrundlage jeder Periode zu bestimmen, in der die aus den neu bewerteten Vermögenswerten abgeleiteten Buchhaltungserträge oder Aufwendungen berechnet werden.


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