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Legalium - Rechtsanwälte und Steuerberater Spanien

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Steuerberater Gran Canaria

 

Auf Gran Canaria bedient Sie ein deutscher Steuerberater im spanischem Steuerrecht, so dass Sie auch Detailfragen in Ihrer Muttersprache ansprechen und lösen können.

Zudem bieten wir mit unserer Kanzlei und unseren Kooperationspartnern in Deutschland und an der schweizer und österreicher Grenze die notwendige Kompetenz bei internationalen Steuersachen, Treuhandgestaltungen, Holdingstrukturen und Rechtsmittel gegen Steuerbescheide in Deutschland zur Verfügung.

Bsp: Vollstreckung von spanischen Steuerbescheiden aus Immobilienverkäufen, die in Spanien nicht ordentlich steuerlich erklärt wurden. Der Mandant erfährt von dem Steuerbescheid aus Spanien, meist erst durch Pfändung des deutschen Bankkontos durch das deutsche Finanzamt.

Herr Rechtsanwalt D.Luickhardt hat einen Master Studiengang im spanischen Steuerrecht an der Universität von Madrid absolviert. Mit unserem Büro im Sonnenland, Maspalomas, Gran Canaria Süd stehen wir Ihnen im Süden von Gran Canaria zur Verfügung. Im Norden von Gran Canaria bieten wir auch Haus und Firmenbesuche an.

 

Unsere Leistungen als Steuerberater auf Gran Canaria

 

  1. Nichtresidentensteuererklärungen: Vermietung, Fehlbelegung und Zweitwohnungssteuer, Gewinnbesteuerung beim Immobilienverkauf  Steuerberatung für Nichtresidente
  2. Immobilienservicekaufpaket: Vollabwicklung des Immobilienkaufes auf Gran Canaria mit steuerlicher Betreuung und Abwicklung.   Servicepaket „Immobilienkauf“
  3. Firmengründung, SL Gründung, Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Sozialversicherungs und Arbeitsrecht.     Firmengründung Gran Canaria
  4. Rechtsmittel gegen Steuerbescheide, sei es von der Gemeinde in der gemeindlichen Wertzuwachssteuer, auf Ebene der Comunidad de Las Palmas de Gran Canaria wie gegen Grunderwerbssteuerbescheide und Nachbesteuerung auf und auf der staatlichen Ebene in der Gewinnbesteuerung bei Immobilienverkäufen oder der Körperschafssteuer bei SLs.

Aktuell Umsatzsteuer Gran Canaria (IGIC) 2024

 

Ab dem 01.01.2020 wurde der allgemeine Steuersatz in der kanarischen Umsatzsteuer von 6,5% auf 7% erhöht. Auch für das Jahr 2024 gilt bleibt die Umsatzsteuer bei 7%.

Dies gilt auf allen Kanarischen Inseln – Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura, Lanzarote, La Palma, La Gomera und El Hierro.

 


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