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Nichtresidenten Eigennutzungssteuer Gran Canaria, Fuerteventura, Lanzarote

Informationen, Frist zur Abgabe der Steuererklärung 2024

 

Grundwissen zur Vermeidung von Bußgeld:

Jeder Eigentümer einer Immobilie auf Gran Canaria, der nicht seinen Lebensmittelpunkt auf Gran Canaria hat, und deshalb nicht länger als 183 Tage dort lebt, muss folgende Steuern bezahlen.

Steuerpflichten:


Eigennutzungssteuer:

Sie berechnet sich aus dem Katasterwert. Der Steuersatz bleibt auch in dem Jahre 2023 bei 19%.

Berechnung: 1,1 % vom Katasterwert, wenn in den letzten 10 Jahren dieser Wert von der Gemeinde angepasst wurde, ansonsten 2%.
Beispiele für Gemeinden mit Katasterrevisionen: Aguimes

Frist der Steuererklärung: 31.12.2024 für das Jahr 2023

HINWEIS:

Jede verzögerte Einreichung der Steuererklärung mit Aufforderung der Finanzbehörde löst ein empfindliches Bußgeld aus. Wenn freiwillig nacherklärt wird, wird in der Regel nur ein Verzugsaufschlag und ein Bußgeld von 75 Euro verlangt.

TIPP:

Diese Steuererklärung ist nur in Spanien abzugeben, und zwar im Formularbogen 210 und ist nicht in Deutschland meldepflichtig, wenn nur Eigennutzung stattfindet und nicht vermietet wird.

 

Ertragssteuer aus Vermietung

Es sind Quartalsmeldungen abzugeben, und eine Überschussrechnung zu stellen. Es wird ebenso das Formularbogen 210 benutzt.

WICHTIG:

In Deutschland ist die Vermietung und die Erträge aus Spanien in der VuV, AuS zu melden.

 

Umsatzsteuer (IGIC)

Wird nur bei touristischer Vermietung verlangt, wenn nicht die Kleinunternehmerregelung optiert wurde, hierzu empfehlen wir einen Termin mit dem deutsch-spanischen Steuerberater D.Luickhardt

 

Vermögenssteuer

Die Vermögenssteuer wird ab 700.000 Euro Immobilienkaufpreis pflichtig. Hierzu empfehlen wir eine Beratung mit RA/STb D.Luickhardt

 

Grundsteuer Gemeinde

WICHTIG:

Steuervertretung auf Gran Canaria, Fuerteventura, Lanzarote durch D.Luickhardt. Darüber hinaus übernehmen wir kostenlos die Steuervertretung auf Gran Canaria, Fuerteventura, Lanzarote. Eine Pflicht für jeden Eigentümer einer spanischen Immobilie, was oft übersehen wird, und vergessen wird, einen in Spanien ansässigen Steuerberater zu benennen.

Die Finanzbehörde kann Bußgeld verhängen, oder schlichtweg an der Immobilienadresse zustellen und wenn nicht innerhalb von 10 Tagen auf den Steuerbescheid geantwortet wird, kann diesem nicht mehr widersprochen werden und wird gegen sie vollstreckt.

 

STEUERBERATER TIPP aktuell 2024 für Rentner:

Wenn Sie als Rentner länger als 183 Tage auf Gran Canaria leben und/oder gar die grüne Residentenkarte besitzen, dann müssen Sie als Steueransässige die Einkommensteuererklärung D100 abgeben. Dies wird oft vergessen und die Bußgelder sind hoch. Das deutsch-spanische Doppelbesteuerungsabkommen in Art.17 gibt Spanien das Besteuerungsrecht für BFA Renten, Betriebsrenten etc, nur noch nicht für Beamtenpensionen.

STEUERBERATER SERVICE:

Wir erledigen für Sie die Steuerpflichten auf Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura mit Fachkompetenz im spanischen und deutschen Steuerrecht.

 


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