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Steuerresidenz auf Gran Canaria oder Nichtsteuerresidenz

 

Steuerersparnis ?

 

Als Steuerberater in Spanien, Gran Canaria Süd, im Sonnenland (Maspalomas), beraten wir Sie zu folgenden Themen und erledigen Ihre Steuererklärung als Steuerresident im Modell 100 und als Nichtsteuerresident im Modell 210.

 

Wie werde ich Steuerresident in Spanien, Gran Canaria

Nach dem art.9 LIRPF, werden Sie Steuerresident auf Gran Canaria, wenn

  • Sie länger als 183 Tage auf Gran Canaria leben
  • Sie Ihren Lebensmittelpunkt, privat oder wirtschaftlich nach Gran Canaria verlegen
  • wenn Sie eine Immobilie kaufen und ansässig werden, als auch Ihre Unterkunft in Deutschland oder der Schweiz vollständig aufgeben

Sie werden nicht automatisch zu einem Steuerresidenten, wenn Sie auf Gran Canaria ein Residenten Bankkonto eröffnen. Genausowenig ist die Einholung der NIE Nummer ausreichend, um die Steuerresidenz zu erlangen.

 

Nachteile der Steuerresidenz in Spanien

Sie werden mit Ihren Welteinkommen steuerpflichtig in Spanien. Sollten Sie noch Mieteinkünfte in Deutschland haben, dann sind die Mieteinkünfte in Deutschland und in Spanien einkommensteuerlich zu erklären. Es ist das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen Deutschland und Spanien anzuwenden.

 

Aktuell:

Jedermann der zum 31.12.2012 oder 31.12.2013 Steuerresident in Spanien und Gran Canaria war, muss eine Auslandsvermögenssteuererklärung abgeben, und zwar in dem Modell 720.

Die Bussgelder sind empfindlich, ab 1.500 EUR bis 30.000 EUR, wenn nicht oder aber verspätet abgegeben wird.

 

Erklärungspflicht im Modell 720, wenn

  • Sie eine Immobilie in Deutschland haben, die mehr als 50.000 EUR in der Anschaffung gekostet hat
  • Sie ein Bankkonto in Deutschland haben, welches mehr als 50.000 EUR Saldo hat
  • Eine rentenauszahlende Lebensversicherung in Deutschland haben

Modell 720 – informative Steuererklärung über Auslandsvermögen

Tipp:

Vermeiden Sie die Verlegung Ihrer Steuerresidenz nach Gran Canaria, wenn Sie aus Lebensversicherungen oder Renten Einmalzahlungen erhalten, die in Deutschland steuerfrei sind. In Spanien, Gran Canaria, sind diese steuerpflichtig, wenn nicht in der ganzen Ausschüttungssumme, dann wenigstens 60%.

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