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Touristische Vermietung auf Gran Canaria
Regelung der Umsatzsteuer
Der bisher für den subventionierten Wohnungsbau im Rahmen der Sonderregelung oder für die öffentliche Förderung vorgesehene 0%-Satz wird auf den subventionierten Wohnungsbau im Rahmen der allgemeinen Regelung und auf Immobilien, die durch auf Vermietung spezialisierte Unternehmen, die die Sonderregelungen anwenden, erworben werden, angewandt.
Für Transaktionen, die sich auf den Rest der Immobilien beziehen, wird der allgemeine Mehrwertsteuersatz angewendet, obwohl bestimmte ermäßigte Sätze für die Übertragung von Immobilien genehmigt werden, die direkt vom Bauträger für den gewöhnlichen Wohnsitz des Käufers übergeben werden.
Der allgemeine Steuersatz in der Mehrwertsteuer auf den Kanarischen Inseln wurde zum 01.01.2020 von 6,5% auf 7% erhöht.
Auch beim Erwerb von Gebrauchtsimmobilien haben sich die Steuerpflichten zum 01.01.2020 geändert.
Grunderwerbsteuer
Die Bezahlung der Grunderwerbsteuer erfolgt durch Selbstabrechnung, so dass jeder Steuerpflichtige die entsprechenden Formulare ausfüllen und die Zahlung vornehmen muss. Anschließend wird das Zahlungsformular zusammen mit einer Kopie des Kaufvertrags dem Finanzamt vorgelegt. Ab dem Datum des Kaufvertrages müssen alle Formalitäten innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden.
Auf der Kanarischen Inseln beträgt der allgemeine Grunderwerbsteuersatz 6,5%
Jedoch gibt es eine Reihe von Vergünstigungen wenn:
- die gekaufte Immobilie dem Erstwohnsitz dient und der Kaufpreis lag unter 150.000,00 EUR, dann zahlen Sie 5% Grunderwerbsteuer.
- der Erwerber eine behinderte Person oder eine kinderreiche Familie ist: 1% Grunderwerbsteuer.
- weitere 20% Ermässigung auf 6,5 oder 5%, wenn der Erwerber unter 35 Jahre als ist und nicht mehr als 24.000,00 EUR Jahreseinkommen hat.
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